Orthopädische Schuhe werden auch oft bei HMSN verordnet. Sie sind i.d.R. mindestens knöchelhoch, damit der Fuß entsprechend gestützt wird und sie sollten so gefüttert sein, dass Druckstellen minimiert werden. In orthopädische Schuhe kann auch eine Orthese eingearbeitet werden.
Orthopädische Schuhe werden bei Notwendigkeit von den Krankenkassen übernommen, allerdings hat man nur alle zwei Jahre bei Straßenschuhen und alle 4 Jahre bei Hausschuhen Anspruch auf die Kostenübernahme. Als Erstversorgung sind zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe vorgesehen. Für den Sportbedarf können auch orthopädische Turnschuhe verordnet werden. Diese werden aber nicht zusätzlich sondern anstelle eines anderen Paares bezahlt. Der Eigenanteil liegt bei ca. 75€ für Straßenschuhe und 40€ für Hausschuhe, dazu kommt dann noch die Rezeptgebühr in Höhe von 10€.
Da man einige Zeit mit den orthopädischen Schuhen auskommen muss, sollte man den Orthopädieschuhmacher sorgfältig aussuchen. Was leider nicht immer so einfach ist. Es passiert durchaus, dass man trotz Nachfragen bei anderen Kunden mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. In dem Fall kann und sollte man noch mal um ein Nacharbeiten bitten.
Es ist auf alle Fälle sinnvoll, die Schuhe der Erstverordnung nicht sofort auf einmal bei einem Orthopädietechniker in Auftrag zu geben, sondern erst einmal das erste Paar abzuwarten.